Teilnahmebestimmungen
Artikel 1: Thema des Wettbewerbs
Das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen laden junge Menschen aus allen Mitgliedstaaten der EU ein, an einem Wettbewerb zu den Themen Entwicklung der EU, europäische Integration und europäische Identität teilzunehmen.
Der "Europäische Jugendkarlspreis" wird für Projekte verliehen, die
- zur Verständigung in Europa und in der Welt beitragen,
- die Entwicklung eines gemeinsamen Gefühls einer europäischen Identität und der europäischen Integration fördern,
- den in Europa lebenden jungen Menschen als Vorbild dienen und ihnen praktische Beispiele für das Zusammenleben der Europäer als eine Gemeinschaft liefern.
Bei den Projekten kann es sich um die Organisation verschiedener Jugendveranstaltungen oder um Jugendaustausch- bzw. Internetprojekte mit europäischer Dimension handeln.
Artikel 2: Antragsfrist
Einreichungsfrist bis 14. Februar 2010 verlängert! Antragsformulare sind über die Internetseiten der nationalen Informationsbüros des Europäischen Parlaments abrufbar.
Für weitere Informationen über den Wettbewerb wenden Sie sich bitte an die nationalen Informationsbüros.
Artikel 3: Teilnahmeanforderungen
Die Teilnehmer sollten zwischen 16 und 30 Jahre alt sein.
Die Teilnehmer müssen Staatsbürger eines der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union sein bzw. in diesen Ländern ihren Wohnsitz haben.
Teilnahmeanträge können entweder individuell oder in Gruppen gestellt werden. Bei Gruppenprojekten
und multinationalen Projekten kann das Projekt nur in einem Land eingereicht werden.
Zulässig sind Anträge in allen Amtssprachen der Europäischen Union.
Die für den Wettbewerb eingereichten Projekte müssen bereits begonnen haben und:
a) innerhalb des Kalenderjahres (12 Monate) vor Ablauf der geltenden Antragsfrist abgeschlossen worden sein oder
b) immer noch laufen.
Alle Anträge müssen folgende Informationen beinhalten:
- Titel des Projekts
- Name und Vorname des Antragstellers oder (gegebenenfalls) Bezeichnung der Organisation
- Staatsangehörigkeit
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschrift
- E-Mail Adresse
- Telefonnummer
- (gegebenenfalls) Internetseite
- vollständige Beschreibung des Projekts
- Zusammenfassung (1-3 Seiten) in Englisch, Französisch oder Deutsch
- Erklärung über EU-Finanzierung
Die Teilnehmer müssen eine Kopie der Unterlagen aufbewahren, da sie von den Auswahljurys möglicherweise nicht zurückgesandt werden.
Artikel 4: Teilnahmeausschluss
Folgende Projekte sind nicht zulässig:
- Projekte, die von Personen eingereicht werden, die in den Europäischen Organen und in der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen arbeiten;
- Dissertationen und wissenschaftliche Veröffentlichungen;
- Projekte, die zu mehr als 50 % aus EU-Mitteln finanziert werden, es sei denn, diese Finanzmittel dienen lediglich als Anschubfinanzierung eines Projekts oder decken nur laufende Ausgaben eines Programms wie die Kosten für die Teilnehmer, während die Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung eines Projekts auf ehrenamtlicher Basis erfolgt;
- Projekte, die bereits einen Preis erhalten haben, der von einem Europäischen Organ verliehen wird. Dazu gehören die endgültigen drei Gewinner der letzten Ausgaben des Wettbewerbs Europäischer Jugendkarlspreis;
- Projekte, die mit unvollständigen Anträgen oder in verschiedenen Teilen übersandten Anträgen eingereicht wurden.
Artikel 5: Beurteilungskriterien
Die Projekte werden nach folgenden Grundsätzen beurteilt:
- Sie müssen die Ziele des Wettbewerbs erfüllen: Förderung der Verständigung in Europa und in der Welt; Förderung der Entwicklung eines gemeinsamen Gefühls einer europäischen Identität und Lieferung praktischer Beispiele des Zusammenlebens der Europäer als eine Gemeinschaft.
- Priorität wird Projekten eingeräumt, die von jungen Menschen aus verschiedenen Mitgliedstaaten gemeinsam gestaltet wurden.
- Auf ehrenamtlicher Basis durchgeführte Projekte werden besonders berücksichtigt.
Artikel 6: Auswahlverfahren
Der Gewinner des Europäischen Jugendkarlspreises wird in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt.
Erste Stufe: Nationale Auswahljurys, denen mindestens zwei Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) und ein Vertreter von Jugendorganisationen angehören, wählen bis zum 5. März 2010 einen nationalen Sieger aus jedem der 27 Mitgliedstaaten aus.
Zweite Stufe: Die europäische Auswahljury, der drei MdEP und der Präsident des Europäischen Parlaments sowie vier Vertreter der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen angehören, wählt bis zum 8. April 2010 aus den von den nationalen Auswahljurys eingereichten 27 Projekten den Preisträger aus.
Die Entscheidung der europäischen Auswahljury ist endgültig. Die Jury behält sich das Recht vor, alle Projekte abzulehnen, die die Anforderungen des Wettbewerbs nicht erfüllen.
Artikel 7: Preis
Der Preis für das beste Projekt beträgt 5.000 Euro, der zweite Preis ist mit 3.000 Euro und der dritte Preis mit 2.000 Euro dotiert.
Vertreter der 27 ausgewählten nationalen Projekte werden zur Preisverleihung am 11. Mai 2010 nach Aachen eingeladen.
Die Preise für die besten drei Projekte werden vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und einem Vertreter der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen vergeben.
Im Rahmen des Preises werden die Preisträger zu einem Besuch ins Europäische Parlament (nach Brüssel oder Straßburg) eingeladen.
Artikel 8: Urheberrecht
Das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen behalten sich vor, die eingereichten Unterlagen zu Ausstellungs- und Medienzwecken zu verwenden und sie für Werbezwecke zu reproduzieren.
Artikel 9: Haftung
Die Organisatoren haften weder für die Annullierung, einen Aufschub oder eine Änderung des Wettbewerbs infolge unvorhergesehener Umstände noch für Diebstahl, Verlust, Verzögerungen oder Beschädigungen irgendwelcher Art während des Versands der eingereichten Unterlagen.
Artikel 10: Anerkennung der Regelung
Die Teilnahme an dem Wettbewerb impliziert die vollständige Anerkennung dieser Regelung.






